Arbeitsweise
Eine familienrechtliche psychologische Begutachtung erfolgt überwiegend im häuslichen Setting der Familie. Die diagnostischen Erstgespräche finden aber durchaus am Praxisstandort in Groß-Gerau statt.
Bei einem zweiten Termin werden grundsätzlich Ihre Kinder miteinbezogen. Dem Alter Ihrer Kinder und der gerichtlichen Fragestellung entsprechend werden meist mehrere Gespräche mit ihnen geführt, eventuell unter dem Einsatz diagnostischer Fragebögen.
In einem dritten Termin erfolgt eine videogestütze Spiel- und Interaktionsbeobachtung.
Sollte seitens des Gerichts ein Hinwirken auf Einvernehmen gewünscht sein, erfolgt nach der Datenerhebung ein gemeinsames Gespräch mit beiden Eltern, mit dem Versuch eine Einigung herbeizuführen.
Bitte beachten Sie: Psychologische Begutachtungen sind sehr individuell und richten sich nach Ihrer aktuellen Lebensrealität bzw. nach der gerichtlichen Fragestellung, weshalb eine Abweichung von der dargestellten Arbeitsweise manchmal notwendig ist.
Datenschutz
Ihre Teilnahme an der psychologischen Begutachtung ist freiwillig. Für die diagnostisch erforderlichen Gespräche mit Dritten (u.a. Therapeuten, Ärzte, Lehrkräfte und Erzieher) ist zudem Ihr Einverständnis bzw. das der aktuell sorgeberechtigen Personen notwendig, wie auch eine Schweigepflichtentbindung dieser Fachkräfte, die speziell nur für den Ablauf während der Begutachtung erteilt wird.
Damit es nicht zu Datenverlusten kommt, die eine transparente und objektive Arbeitsweise meinserseits gefährden würden, werden Gespräche und Spiel- und Verhaltensbeobachtungen grundsätzlich digital aufgezeichnet. Die Daten unterliegen der aktuellen Datenschutzgrundverordnung.
Anfahrtsskizze