Heike Hirsch (M.Sc. Psychologie)

Rechtspsychologische Praxis



Arbeitsweise

Grundsätzlich enge Vernetzung mit Verfahrensbeiständen und Mitarbeitern des Jugendamtes im Rahmen familiengerichtlicher Fragestellungen.

Transparente Arbeitsweise durch saubere Ableitung der gerichtlichen Fragen in psychologische Fragen und unter Rückgriff auf aktuelle Literatur und Forschungsergebnisse.

Die Diagnostik erfolgt durch Aktenanalyse, psychodiagnostische Gespräche mit Eltern, ggf. Großeltern und Kindern, Verhaltensbeobachtungen zwischen Eltern und Kindern, Gespräche mit informatorischen Dritten und testpsychologische Erhebungen mit den Kinder und ggf. ihren Eltern.


 


Qualitätssicherung

Alle familiengerichtlichen Gutachten werden gemäß der wissenschaftlichen Qualitätsanforderungen an Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht erstellt (Arbeitsgruppe Familienrechtliche Gutachten, 2019).

Die aussagepsychologische Begutachtung erfolgt unter Berücksichtigung der Mindestanforderungen, die 1999 durch den BGH festgelegt worden sind.

Regelmäßige Supervision und Intervison innerhalb von zwei Fachteams (Familien- bzw. Strafrecht), welche aus Mitgliedern überregional tätiger Sachverständigen bestehen, sichern die Qualität der Sachverständigengutachten.

Peer-Review-Verfahren sorgen für die notwendige Qualitätskontrolle.